THE BEATLES BEAT Sonderauflage Dtsch. Buchgemeinschaft
    507
  $   589

 


€ 507 Sold For
Oct 16, 2007 Sold Date
Oct 6, 2007 Start Date
16   Number Of Bids
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Description

Ultrarare LP "The Beatles Beat"

Sonderauflage Deutsche Buchgemeinschaft, Odeon 6086 Stereo

Zustand Cover: VG  (in der oberen Mitte befindet sich ein kleiner Fleck, dort war früher vermutlich das Preisetikett),

Zustand Platte: VG  (Oberflächenkratzer, kleiner Aufkleber auf dem Label, Seite 2). Trotz der kleinen Gebrauchsspuren ist die Platte in diesem Zustand sammelwürdig und sehr schwer zu finden!

 

Porto innerhalb Deutschlands Euro 5.00 (versichertes Hermes Paket), Shipping Europe Euro 8.00 (registered), World: Euro 12.00 (registered)


Am 10.10.07 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Um weiteren Nachfragen zuvor zukommen: es handelt sich um die ORIGINAL LP !!!

Am 11.10.07 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Adresse:

Shubashi

Hubertusstr. 7

12163 Berlin

Inhaber:

Wolf-Dieter Kuntze

Steuernummer: 20/406/61527

 

Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen:

 

Ausschließlich für Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Post:

Shubashi, Hubertusstr. 7, 12163 Berlin

 

 


Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Anderenfalls übernimmt Shubashi die Rücksendekosten.


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde Shubashi die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so ist er verpflichtet, insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Veränderte oder extra angefertigte Waren, PC-Software, CDs, DVDs oder Tele-/LCD-Spiele, die vom Kunden entsiegelt wurden, sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.

 




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