#+# NIRVANA - "Nevermind" #+#
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€ 19 Sold For
Oct 26, 2012 Sold Date
Oct 16, 2012 Start Date
11   Number Of Bids
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Description

 Hallo!
Zum Verkauf steht hier eine LP von NIRVANA Titel "Nevermind" aus dem Jahr 1991.
Hülle mit Aufklebern mit Beschriftung (siehe Scan), ansonsten guter Zustand. Platte/Vinyl : In einem guten Zustand - keine Mint-Ware!
Versandkosten in Höhe von 4,30 € für versicherten HERMES-Versand innerhalb von Deutschland trägt der der Käufer, Versandkosten in´s benachbarte Ausland bitte anfragen.
Bitte beachtet auch meine weiteren Auktionen, vielleicht lässt sich Porto sparen.
Und weil es leider sein muss: (aus Schaden wird man klug!) Auf diesen Teil möchte ich nochmals ausdrücklich hinweisen, da er zur Klärung des Sachverhaltes einfach erforderlich ist und die rechtliche Situation klärt. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchst-bietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittrechts genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchst-bietenden, dass er kein Widerrufs-recht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird "so wie es ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden. Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremem, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05, dass mir einen Schadensersatz in Höhe von 50% zugesteht, den ich auch einklagen werde. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Ich würde mich freuen, wenn Sie eventuell auftretende Fragen vor Ende der Auktion stellen würden, damit Missverständnisse frühzeitig behoben werden können bzw. gar nicht erst auftreten. 


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