ELVIS 10 Bootlegs ungespielt Labels div. TOP Rarität
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Description
ELVIS 10 Bootlegs ungespielt Labels div. TOP Rarität
Beschreibung/Details
ELVIS 10 Bootlegs ungespielt Labels div. TOP Rarität
Sie bieten hier auf den lang aufbewahrten und ungespielten Teil einer Raritätensammlung. Diese Elvis Presley Langspielplatten sind NIE ABGESPIELT WORDEN!
10 Bootlegs aus verschiedenen Jahren, von diversen Labels
-1974+75 Elvis Presley is alive and well and singing in Las Vegas
-Elvis To Know Him Is To Love Him / Black Belt Records USA
-The Legend Lives On, Canada (Songs from 69 + 72 Las Vegas Engagements)
- Elvis Presley Memories 2 LP´s
- Elvis Presley The Vegas Years 1972-75, 2 LP´s
- The Last Farewell, Elvis live from Indianapolis, 1977, 2 LP´s, E.P. Records
- Live Experience Elvis live at the Las vegas Hilton, 1971, E.P. Records
- From Las Vegas To Niagara Falls, Elvis Live 1973, E.P. Records
- The King: From The Dark, To The Light
- Elvis Presley ? Loving You Original Soundtrack Red Vinyl
Die Hüllen und die Kartonagen sind sehr gut in Schuss. Diese Sammlung ungespielter Raritäten vom King of Rock´n` Roll umfasst insgesamt ca. 190 Platten, darunter Importe, Bootlegs, Picturediscs und Box-Sets. Beachten Sie unsere laufenden Auktionen!
Modell: Labels divers
Alter: Erscheinungsjahr
Größe: Breite 32 cm, Höhe 31,5 cm
Gewicht: 1,1 kg
Versandkosten Deutschland: 7 €
Versandkosten Europa: €
Weitere Bilder
Kontaktadresse
321-cash GmbH
Domagkstraße 17, 80807 München, Germany
Telefon: 089/520 3100
Mail: info@321-cash.de
AGB und Rückgabebelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 321-cash GmbH und Rückgabebelehrung gem. §§ 312d, 356 BGB
Stand 25.05.2005
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Kunden (Auftraggeber, nachfolgend als Kommittent bezeichnet) mit der 321-cash GmbH (nachfolgend als Kommissionär bezeichnet). Diese AGB gelten ebenfalls für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Käufer und Kommissionär. Abweichungen bedürfen schriftlicher Bestätigung durch Vertretungsberechtigte des Kommissionärs. Daneben sind die jeweiligen AGB und Verhaltens¬grundsätze der vom Kommissionär ausgewählten Internet-Verkaufsplattformen zu beachten. Der Betrieb von Internet-Shops wird von den AGB nicht erfasst und unterliegt besonderen vertraglichen Vereinbarungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Kommittent beauftragt den Kommissionär, die an den Kommissionär übergebene Ware über Internet-Verkaufsplattformen oder freihändig nach Rücksprache mit dem Kommittenten im eigenen Namen für Rechnung des Kommittenten zu verkaufen. Angebote des Kommissionärs sind freibleibend. Der Vertragsschluss mit dem Käufer steht unter dem Vorbehalt, dass der Kommissionär ? falls die Ware nicht auf Lager ist ? durch den Kommittenten korrekt beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn der Kommissionär das Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Käufer vom Kommissionär unverzüglich informiert. Wurde der Kaufpreis bereits bezahlt, wird dieser vom Kommissionär unverzüglich erstattet.
§ 3 Pflichten und Erklärungen des Kommittenten
Mit Abschluss eines Kommissionsauftrags sichert der Kommittent zu, dass er über die Ware frei verfügen kann. Er bestätigt, dass alle von ihm gemachten Angaben über die Ware korrekt sind. Er verpflichtet sich, die in Kommission gegebene Ware weder selbst noch durch Dritte zu veräußern. Er haftet für den bei Vertragsschluss vorhandenen Erhaltungszustand einschließlich verborgener Mängel. Alle Kosten, die durch die Ausübung des Rückgaberechts und der Mängelbeseitigung entstehen, trägt der Kommittent. Dazu gehören auch Transportkosten der Ware sowie Kosten der Auftragsbearbeitung nach Aufwand. Bei vereinbarter Selbstabholung verpflichtet sich der Kommittent, dem Käufer die Ware nach Freigabe durch den Kommissionär zu überlassen. Der Kommitent haftet für die Nachteile, die dem Kommissionär dadurch entstehen, dass der Kommittent die Ware dem Käufer nicht zum vereinbarten bzw. zumutbaren Termin und Ort übergibt. Der Kommittent stellt den Kommissionär von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter gegen den Kommissionär frei, soweit sie ihre Ursache in den Angaben des Kommittenten und in der Ware haben.
§ 4 Pflichten des Kommissionärs
Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers steht der Kommissionär, der Geschäfte für Rechnung des Kommittenten abschließt, nicht ein.
§ 5 Rechte und Pflichten des Käufers
Die Rechte des Käufers gegenüber dem Kommissionär richten sich nach dem Kaufrecht. Dem Käufer ist bekannt, dass die Ware erst nach Eingang des Gesamtpreises beim Kommissionär dem Käufer überlassen wird. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in der Kaufmitteilung genannten Frist, ist der Kommissionär zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Eine vereinbarte Selbstabholung durch den Käufer muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Gesamtpreises erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung des Übergabeorts versandt wird. Der Käufer verpflichtet sich, die Verpackung der Ware bei Erhalt in Anwesenheit des Übergebers auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Diese sind schriftlich vom Überbringer unter Beschreibung des Schadens und Angabe von Datum und Ort zu bestätigen. Der Käufer ist in diesem Falle nicht verpflichtet, die Ware anzunehmen. Im Übrigen ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls diese dem Kommissionär schriftlich mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen verjähren Mängelansprüche bei gebrauchten Waren nach einem Jahr.
§ 6 Rückgabebelehrung und Rückgaberecht des Käufers
Die erhaltene Ware kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen vom Käufer durch Rücksendung der Ware zurückgegeben werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Wird das Widerrufsrecht ausgeübt, trägt der Käufer bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,-- Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: 321-cash GmbH, Domagkstr. 17, 80807 München, e-Mail: info@321-cash.de. Nach Absprache kann die Ware auch beim Käufer abgeholt werden.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann durch den Kommissionär Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen ist die Wertersatzpflicht vermeidbar, indem die Ware nicht wie ein Eigentum vom Käufer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.
§ 7 Versicherung und Haftung
Die übergebene Ware ist im Rahmen einer Transport-General-Police nach Maßgabe der DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 versichert. Bis zu den dort genannten Beträgen haftet gegebenenfalls der Kommissionär.
§ 8 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt frühestens nach Ablauf des Rückgaberechts.
§ 9 Regelung bei Nichtverkauf der Ware
Gelingt es dem Kommissionär nicht, in angemessener Frist gemäß den Vereinbarungen die Ware zu verkaufen, wird der Kommittent hierüber informiert und zur Abholung aufgefordert. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Abholfrist von 14 Tagen. Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, geht sie entschädigungslos in das Eigentum des Kommissionärs über. Eventuelle Kosten, z.B. für Abholung und Entsorgung, gehen zu Lasten des Kommittenten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus im Rahmen dieser AGB geschlossenen Verträgen ist München. Ist der Kommittent oder der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus geschlossenen Verträgen der Geschäftssitz des Kommissionärs. Dasselbe gilt, wenn der Kommittent oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Kommissionär ist jedoch berechtigt, Klage auch wahlweise an einem daneben bestehenden Gerichtsstand zu erheben. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung rechtswirksam wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF-Datei, ca 45 kB)
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